Achtung! In lebensbedrohlichen Situationen rufen Sie sofort die 112 an.
Zu den unmittelbar lebensbedrohlichen Situationen zählen:
- neu aufgetretene schwere Atemnot und /oder starke Schmerzen im Brustkorb
- neu aufgetretene Bewusstseinsstörungen oder Bewusstlosigkeit
- neu aufgetretene schwere Herz-/Kreislaufbeschwerden
- neu aufgetretene andauernde Nervenfunktionsstörungen (z. B. Krämpfe, Zittern)
- neu aufgetretene kurzzeitige neurologische Ausfälle
- schwere Verletzung, insbesondere Knochenbrüche oder Verdacht auf innere Verletzungen
- schwere Blutung
- Verbrennung, Vergiftung, Erstickung
- anaphylaktischer Schock
- Stromunfälle
- Suizidversuche
- plötzlich auftretende Komplikationen in der Schwangerschaft
Ist der Gesundheitszustand zwar ernst, aber nicht lebensbedrohlich, und die betroffene Person erscheint sicher transportfähig, können Sie selbst in die Notfallambulanz fahren.
In leichteren Fällen (z. B. leichte Verbrennung, leichte Wunde), die aber dennoch einer zeitnahen ärztlichen Vorstellung bedürfen, können Sie sich zunächst an Ihre Hausarztpraxis oder an den Kassenärztlichen Bereitschaftsdienst wenden (T: 116117).