Sozialdienst

Neben der ärztlichen und pflegerischen Betreuung der Patienten ist der Sozialdienst eine wichtige Säule der Patientenversorgung im Krankenhaus. In Zusammenarbeit mit Ärzten, Pflegepersonal und Case Management bietet der Sozialdienst unter Einbeziehung der persönlichen Lebenssituation der Patienten Beratung und Unterstützung an. Hierbei stehen die persönlichen, sozialen und wirtschaftlichen Probleme im Vordergrund, die sich für den Einzelnen durch seine Krankheit oder Behinderung ergeben. Der Sozialdienst fungiert als Schnittstelle zwischen medizinischen und persönlichen Gegebenheiten und den speziellen Hilfsangeboten des jeweiligen Wohnortes.

Miteinander Wege finden

Der Sozialdienst im Krankenhaus will die Patienten in ihrer jeweiligen individuellen „Lebenswirklichkeit“ wahrnehmen. Darüber hinaus müssen die vorhandenen Ressourcen der betreffenden Person erfragt und einbezogen werden. Außerdem spielt das soziale Umfeld eine nicht zu unterschätzende Rolle. Gemeinsam (Patient, Arzt, Pflegekraft, Case Manager, Bezugspersonen und Sozialdienst) gilt es, einen für den Patienten gangbaren Weg zu finden, der nach dem Krankenhausaufenthalt umfassend greifen kann.

Frau Exner und Frau Schönherr stehen Ihnen nach vorheriger telefonischer Absprache gerne für weitere Informationen zur Verfügung.

Team
R. Exner
Leitung Sozialdienst
A. Schönherr
Sozialdienst

 

Telefon +49 (0) 358 72-1530/31
Fax +49 (0) 3581 72-1533

Leistungen im Überblick

  • Einleitung von Rehabilitationsmaßnahmen unterschiedlichster Art
  • Organisation der häuslichen Versorgung nach dem Krankenhausaufenthalt (z. B. Vermittlung von ambulanten Pflegediensten, Pflegehilfsmitteln, Essen auf Rädern, Hausnotruf, usw.)
  • Unterstützung bei der Aufnahme in Alten- und Pflegeheimen oder ins Hospiz
  • Fragen zur Pflegeversicherung / Unterstützung bei der Antragstellung
  • Einleitung gesetzlicher Betreuungen
  • Beratung bezüglich Vorsorgevollmachten, Betreuungsverfügungen und Patientenverfügungen
  • Herstellung von Kontakten zu Krankenkassen, Sozialämtern und weiteren Behörden

Der Sozialdienst wird eingeschaltet

  • auf Wunsch des Patienten
  • auf Wunsch von Angehörigen
  • auf Anregung des Arztes, des Pflegepersonals, des Case Managers und anderer Berufsgruppen
  • auf Hinweis von anderen sozialen Institutionen außerhalb des Krankenhauses